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Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb

Der Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 37/15 vom 23.07.2015 auf sein Urteil vom 23.07.2015 (Aktenzeichen 6 AZR 457/14) hin. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer 63jähirgen Arzthelferin war wegen nicht widerlegter Altersdiskriminierung unwirksam.

Weil die Kündigung "freundlich und verbindlich formuliert" sein sollte, wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerin „inzwischen pensionsberechtigt“ sei. Zitat aus der Pressemitteilung: "Die Beklagte hat keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt."

Zur Feststellung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung vorliegt, wurde der Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück verwiesen.

Das BAG hat die Pressemitteilung 37/15 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

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