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Buchungspostenentgelt für Geschäftsgirokonten nichtig

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 129/2015 vom 28.07.2015 auf sein Urteil vom 28. Juli 2015 (Aktenzeichen XI ZR 434/14) hin. Danach sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse hinsichtlich der Berechnung von sogenannten Postengebühren für jede Buchung eines Geschäftskontos nichtig.

Im Streitfall ging es um Gebühren von 0,32 € je Buchung. Aufgrund des offenbar starken Buchungsaufkommens forderte der Kläger einen Betrag über 77.000 € erfolgreich zurück.

Der BGH verweist in seiner Pressemitteilung auf seine im Ergebnis gleichen Entscheidungen für private Girokonten hin.

Der BGH hat die Pressemitteilung 129/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

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