Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Bürokratieentlastungsgesetz bringt Erleichterungen bei der Buchführungspflicht

Das Bürokratieentlastungsgesetz vom 28.07.2015 wurde am 31.07.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1400 ff veröffentlicht.

Maßgebliche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Buchführungspflicht (§ 241a Handelsgesetzbuch - HGB und § 141 Abgabenordnung - AO). Die Grenzen wurden auf einen Jahresumsatz von 600.000 € und einen Jahresüberschuss von 60.000 €, gültig ab 01.01.2016 heraufgesetzt.

Außerdem wurde § 39a EStG - Freibetrag bei Arbeitslohn - geändert.

Die übrigen Änderungen betreffen Statistikgesetze, das Energiewirtschaftsgesetz - Biogas - und die Gasnetzverordnung.

Kostenloser Bürgerzugang zum Bundesgesetzblatt

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.