Bürokratieentlastungsgesetz bringt Erleichterungen bei der Buchführungspflicht
Das Bürokratieentlastungsgesetz vom 28.07.2015 wurde am 31.07.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1400 ff veröffentlicht.
Maßgebliche Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Buchführungspflicht (§ 241a Handelsgesetzbuch - HGB und § 141 Abgabenordnung - AO). Die Grenzen wurden auf einen Jahresumsatz von 600.000 € und einen Jahresüberschuss von 60.000 €, gültig ab 01.01.2016 heraufgesetzt.
Außerdem wurde § 39a EStG - Freibetrag bei Arbeitslohn - geändert.
Die übrigen Änderungen betreffen Statistikgesetze, das Energiewirtschaftsgesetz - Biogas - und die Gasnetzverordnung.
Kostenloser Bürgerzugang zum Bundesgesetzblatt
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich