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 der guten Ideen

Preisdarstellung im Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 132/2015 vom 30.07.2015 auf sein Urteil vom 30.07.2015 (Aktenzeichen I ZR 29/12) hin. Danach muss eine Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet den Endpreis eines Flugdienstes ausweisen.

Im Urteilsfall war zunächst der reine Flugpreis angegeben, der Endpreis ergab sich erst aus den weiteren Abläufen des Buchungsprozesses im Internet. Es fehlte damit an einer übersichtlichen Darstellung des Endpreises.

Der BGH hat die Pressemitteilung 129/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

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