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 der guten Ideen

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietungseinkünften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 27.07.2015 ein Schreiben, in dem es den nachträglichen Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Fall einer Veräußerung der Immobilie regelt.

Das BMF nimmt in dem Schreiben zu der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) Stellung.

In Einzelfällen treten Änderungen zur bisherigen Handhabung ein, was bei der Deklarationsberatung zu beachten ist. Abweichungen von der Verwaltungsmeinung müssen deutlich dargestellt werden. 

Das Schreiben ist bei der Gestaltungsberatung in Fällen zu beachten, in denen die steuerlichen Folgen für eine Verkaufsentscheidung von Bedeutung sind.

Das BMF hat das Schreiben vom 27.07.2015 auf seiner Homepage  veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.