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Widerspruch gegen Lebens- oder Rentenversicherung und Rückabwicklung

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 131/2015 vom 29.07.2015 auf seine Urteile vom 29.07.2015 (Aktenzeichen IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hin, in denen er über die Höhe der Rückzahlungsansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungsverträgen entschieden hat.

Die Versicherungsgesellschaften wollten nur den Rückkaufswert zurück bezahlen. Der BGH hat entscheiden, dass der bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsanspruch sich aus der Summe der einbezahlten Prämien abzüglich einem Entgelt für den gewährten Versicherungsschutz und der an das Finanzamt abgeführten Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag berechnet.

Der BGH hat die Pressemitteilung 129/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2015
03.08.2015

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