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 der guten Ideen

Lohnsteueranmeldung 2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster der Lohnsteueranmeldung 2020 mit Hinweisen für Arbeitgeber veröffentlicht.   

Zitat: Auszug aus den "Hinweisen für den Arbeitgeber":
"Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier?1. Bitte beachten Sie, dass die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben."

Für Unternehmer, die die Lohnabrechnung nicht über einen steuerlichen Berater erledigen lassen, ist dieser Hinweis von Bedeutung. 

Das BMF hat das Formblatt und die Hinweise für den Arbeitgeber auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2019
05.08.2019

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