Gutgläubiger Erwerb bei Ersitzung von beweglichen Sachen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 097/2019 auf sein Urteil vom 19. 07.2019 (Aktenzeichen V ZR 255/17) hin. Danach ist guter Glaube nicht Voraussetzung für eine Ersitzung (§ 937 BGB).
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