Neufassung der GoBD
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.07.2019 die Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf-zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht.
Besonders zu begrüßen ist die die Neufassung von Rz. 55 Satz 3 GoBD:
"Eine kurzzeitige gemeinsame Erfassung von baren und unbaren Tagesgeschäften im Kassenbuch ist regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn die ursprünglich im Kassenbuch erfassten unbaren Tagesumsätze (z. B. EC-Kartenumsätze) gesondert kenntlich gemacht sind und nachvollziehbar unmittelbar nachfolgend wieder aus dem Kassenbuch auf ein gesondertes Konto aus- bzw. umgetragen werden, soweit die Kassensturzfähigkeit der Kasse weiterhin gegeben ist."
Damit wird einem echten Anliegen der Praxis entsprochen vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2018 und Hässel in Forum elektronische Steuerprüfung.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH hat auf XING eine Einzeldarstellung der Änderungen veröffentlicht. Link Homepage PROJECT CONSULT
Die Einzelheiten werden am 146. COLLEGA-TAG am 27.09.2019 ausführlich besprochen. Link zu COLLEGA-Terminen
COLLEGA-Wochen-Ticker 32/2019
05.08.2019
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