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Änderungen der Steuerschuldnerschaft durch das Steueränderungsgesetz 2015

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist ein seinem Schreiben vom 11.08.2016 darauf hin, dass aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2015 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) geändert wurde.

Durch das BMF Schreiben wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Das BMF hat das Schreiben vom 11.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2016
15.08.2016

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