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 der guten Ideen

Negative Einlagezinsen

Am schönen Tegernsee in Bayern wurde es erstmals wahr: Dort berechnet eine Bank für Einlagen ab 100.000 € negative Zinsen. Können diese steuerlich geltend gemacht werden?

Zunächst eine Bank - da werden aber weitere folgen. Die Gründe, warum diese Bank negative Einlagezinsen erhebt, ergibt sich aus einem Interview des Bankvorstands mit dem Münchner Merkur. Link zur Homepage www.merkur.de

Die Frage, ob diese negativen Zinsen steuerlich geltend gemacht werden können, wird man mit NEIN beantworten müssen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.01.2016 ein umfangreiches Schreiben zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens" veröffentlicht. 
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Seite 55):
"Negative Einlagezinsen. Behält ein Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- und Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 EStG erfasst sind."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2016
15.08.2016

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