Patientenverfügung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist ins einer Pressemitteilung 136/2016 vom 09.08.2016 auf seinen Beschluss vom 06.07.2016 (Aktenzeichen XII ZB 61/16) hin, in dem sich der BGH zu den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen äußert.
Im Entscheidungsfall waren die Anweisungen nicht eindeutig.
Der BGH hat den Streit zurückverwiesen.
Zitat aus der Pressemitteilung 136/2016 des BGH:
"Das Landgericht wird nach Zurückverweisung allerdings zu prüfen haben, ob mündliche Äußerungen der Betroffenen vorliegen, die einen Behandlungswunsch darstellen oder die Annahme eines auf Abbruch der künstlichen Ernährung gerichteten mutmaßlichen Willens der Betroffenen rechtfertigen."
Der BGH hat die Pressemitteilung 136/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2016
15.08.2016