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 der guten Ideen

Sparkasse zur Rückabwicklung verurteilt

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB teilen auf ihrer Homepage mit, dass aufgrund eines Urteils des Landgerichts (LG) Hamburg (Aktenzeichen: 321 O 10/16) die Widerrufsbelehrungen einer Sparkasse fehlerhaft sei und ein Immobilien-Darlehensvertrag vom August 2008 noch widerrufen werden könne.

Es kann sich durchaus auszahlen, die Widerrufsbelehrung der Bank zu überprüfen und gegebenenfalls die Darlehensverträge zu widerrufen.

Hahn Rechtsanwälte PertG mbH haben ihre Mitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Hahn Rechtsanwälte

Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke 

COLLEGA-Wochen-Ticker 33/2016

15.08.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

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