Volkswagen Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig
Das Landgericht (LG) Braunschweig hat am 05.08.2016 einen Vorlagebeschluss gegen die Volkswagen AG erlassen.
Dem Oberlandesgericht Braunschweig werden folgende Feststellungsziele zum Zwecke eines Musterentscheids nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KapMuG vorgelegt.
Es folgen umfangreiche Erläuterungen zu dem Vorlagebschluss und auch der Hinweis, dass dem LG Braunschweig bereits mehr als zehn gleichgerichtete Musterverfahrensanträge zu dem nachfolgend mitzuteilenden Lebenssachverhalt vorliegen:
Zitat aus dem Vorlagebeschluss des LG Braunschweig:
"Die jeweiligen Kläger machen als Aktionäre der Beklagten (Stammaktien und Vorzugsaktien), teilweise als Aktionäre der Porsche Automobil Holding SE (Vorzugsaktien) und einzelne Kläger auch als Erwerber von Anleihen der Beklagten bzw. ihrer Tochtergesellschaften sowie von Swaps Ansprüche gegen die Beklagte wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Hinblick auf den sog. Abgasskandal (Manipulationen bei der Software von Dieselmotoren) und damit verbundene Strafforderungen US-amerikanischer Umweltbehörden geltend."
Das LG Braunschweig hat den Vorlagebschluss auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LG Braunschweig
15.08.2016