EU-Erbrechtsreform gilt ab 17.08.2015
Die EU-Erbrechtsverordnung gilt für Todesfälle an 17.08.2015
In COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2015 haben wir auf diese sehr bedeutsame Änderung hingewiesen. Personen, die in anderen EU-Staaten einen Wohnsitz haben oder Eigentümer von dort belegenen Immobilien sowie Unternehmen oder Beteiligungen sind, müssen das neue EU-Erbrecht beachten und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen.
Den Originaltext der EU-Erbrechtsverordnung findet man über diesen Link
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2015
17.08.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich