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 der guten Ideen

EU-Erbrechtsreform gilt ab 17.08.2015

Die EU-Erbrechtsverordnung gilt für Todesfälle an 17.08.2015

In COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2015 haben wir auf diese sehr bedeutsame Änderung hingewiesen.  Personen, die in anderen EU-Staaten einen Wohnsitz haben oder Eigentümer von dort belegenen Immobilien sowie Unternehmen oder Beteiligungen sind, müssen das neue EU-Erbrecht beachten und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen.

Den Originaltext der EU-Erbrechtsverordnung findet man über diesen Link 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2015
17.08.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.