Wiedereinsetzung Fristenkontrolle
Der Bundesfinanzhof hat in seinem am 12.08.2015 veröffentlichten Urteil vom 18.06.2015 (Aktenzeichen IV R 18/13) die beantragte Wiedereinsetzung abgelehnt, weil die Büroorganisation der Steuerberaters, in dessen Kanzlei die Frist versäumt wurde, "ersichtlich nicht ausreichend beschaffen war".
Der Bundesfinanzhof weist in dem Urteil unter anderem darauf hin, dass es erforderlich ist, an jedem Abend zu überprüfen, ob alle für diesen Tag vorgemerkten Fristerledigungen abschließend bearbeitet wurden.
Der Bundesfinanzhof hat das Urteil vom 18.06.2015 (Aktenzeichen IV R 18/13) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis:
In dem Programmodul "Fristenkontrolle" im Programm COLLEGA-KanzleiPlus werden automatisch zwei Vorfristen (jeweils nach Ablauf eines Drittels der Fristlaufzeit) angelegt. Die Liste der offenen Fristen zeigt alle unerledigten Fristen an. Eine Kontrolle dieser Liste an jedem Arbeitstag sowie deren Ausdruck geben hinreichende Sicherheit.
Das Modul "Fristenkontrolle" ist in die Kanzleiorganisation integriert. Die hinterlegten Stammdaten der Mandanten und Finanzämter werden genutzt, Fristsachen können direkt bei der Bearbeitung des Posteingangs angelegt werden.
Mehr zu dem Programm COLLEGA-KanzleiPlus findet man hier
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2015
17.08.2015
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