Hinweispflicht des Steuerberaters auf Verfassungsbeschwerde
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker 507 auf ein Urteil des OLG Naumburg hin, nach dem ein Steuerberater nicht verpflichtet ist, den Mandanten auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes hinzuweisen und eine Einspruchseinlegung zu empfehlen, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorschrift zuvor für verfassungsgemäß beurteilt hatte und gegen diese Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.
Zitat aus dem Praxisticker 507 des LSWB:
"Eine vertragliche Hinweispflicht entsteht laut dem Urteil „erst und nur dann, wenn der BFH von der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift überzeugt gewesen wäre und deshalb unter Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt hätte, mithin die Grenze nur bloßer verfassungsrechtlicher Zweifel überschritten gewesen wäre“.
Der LSWB hat den Praxisticker 507 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2016
22.08.2016