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 der guten Ideen

Nachliefern oder Nachbessern

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 15.08.2016 auf sein Urteil vom 21.07.2016 (Aktenzeichen 28 U 175/15) hin. Das Gericht hat das Wahlrecht des Käufers beim Kraftfahrzeug-Kauf präzisiert.

Das erworbene Fahrzeug hatte einen Transportschaden, bei dem Auspuff und Tank beschädigt wurden. Hiervon hat die Käuferin erst 6 Monat später erfahren.

Das Gericht bestätigte den Anspruch der Käuferin auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 15.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2016
22.08.2016

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