Versicherung muss vollständig informiert werden
Beck-online weist auf ein Urteil des OLG Frankfurt hin, in dem einer Krankenversicherung Recht gegeben wurde. In dem Versicherungsantrag war eine Frage nach einer Vorerkrankung nicht vollständig beantwortet worden.
Es ging immerhin um Behandlungskosten von 4.000 €. Das Gericht hat die Leistungspflicht der Krankenversicherung verneint.
Oft sind es gerade Vorerkrankungen, deren Behandlung hohe Kosten verursachen. Vorerkrankungen sind auch grundsätzlich versicherbar - gegebenenfalls erhebt die Versicherung einen Zuschlag.
Aber man muss den Fragebogen der Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Verschweigen hilft schon deshalb nicht, weil die Versicherungen sich bestätigen lassen, dass die Ärzte von der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden sind. Im Krankheitsfall fragt die Versicherung den Arzt - und so war es auch in dem Urteilsfall.
Diese vollständige Informationspflicht über das versicherte Risiko gilt natürlich auch bei allen anderen Versicherungen.
Beck-online hat die Information über das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Beck-online-Nachrichten
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
22.08.2016