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Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 InvStG; Amtliches Muster; Änderung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.08.2019 das Schreiben "Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 InvStG; Amtliches Muster; Änderung" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 07.08.2019:
"Nach § 8 Absatz 3 InvStG richtet sich der Umfang der Steuerbefreiung des Investmentfonds aufgrund steuerbegünstigter Anleger nach dem Anteil, den die steuerbegünstigten Anleger am Gesamtbestand der Investmentanteile eines Investmentfonds halten. Dabei wird bei steuerabzugspflichtigen Einkünften auf das zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen gegebene Verhältnis der den steuerbegünstigten Anlegern zuzurechnenden Anteile zum Gesamtbestand der Investmentanteile abgestellt. Dagegen wird bei zu veranlagenden Einkünften auf das Verhältnis des durchschnittlichen Investmentanteilbesitzes steuerbegünstigter Anleger zum durchschnittlichen Gesamtbestand der Investmentanteile während des Geschäftsjahres des Investmentfonds abgestellt.
Für den Nachweis der Steuerbefreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 InvStG ist gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 InvStG ein Investmentanteil-Bestandsnachweis erforderlich. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine von der depotführenden Stelle des Anlegers nach Ablauf des Kalenderjahres nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Investmentanteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs oder der Veräußerung von Investmentanteilen während des Kalenderjahres."

Das BMF hat das Schreiben vom 07.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2019
19.08.2019

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