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Truppenstatut (NATO-ZAbk); Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.08.2019 das Schreiben "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte" veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 14.08.2019:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Tz. 64 des o. g. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 in der Fassung des
o. g. BMF-Schreibens vom 24. Juli 2017 die Angabe „Nr. 4485, 4715, 4716 oder 5405“ durch die Angabe „Nr. 4485, 4715, 4716, 5405 oder 5568“ ersetzt."

Das BMF hat das Schreiben vom 07.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2019
19.08.2019

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