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BSI Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.08.2020 ein Schreiben "Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0““ veröffentlicht.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 07.08.2020:
"Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden"

Das BMF hat das Schreiben vom 07.08.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer , Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2020
17.08.2020