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Geldwäsche-Tatbestand im Strafgesetzbuch

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.08.2020 eine Pressemitteilung veröffentlicht: "Geldwäsche effektiv bekämpfen: Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht
.“

Zitat aus der Pressemitteilung des BMF vom 11.08.2020:
"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Der Referentenentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden. Länder und Verbände können bis zum 7. September 2020 dazu Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um."

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 11.08.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 34/2020
17.08.2020