Aufteilung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 22.08.2016 mit, wie die sogenannten Globalbeiträge bei der Geltendmachung der Vorsorgeaufwendungen aufzuteilen sind.
Das BMF hat die Pressemitteilung vom 10.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel