Betriebsübergang aus Arbeitnehmersicht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung Nummer 45/2016 vom 25.08.2016 auf sein Urteil vom 25.08.2016 (Aktenzeichen 8 AZR 53/15) hin. Im Urteilsfall hat das BAG festgestellt, dass kein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt.
Das Urteil ist sehr arbeitgeberfreundlich. Es sollte beachtet werden, wenn eine Betriebsveräußerung ansteht.
Das BAG hat die Pressemitteilung 45/2016 vom 25.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesarbeitsgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016
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Günter Hässel