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eBay Preismanipulation durch Anbieter

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 144/2016 vom 24.08.2016 auf sein Urteil vom 24.08.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 100/15) hin. Danach hat der BGH einen "Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion ("Shill Bidding")" bejaht. 

Ein Auto mit einem Wert von etwa 17.000 € wurde bei eBay für 1 € angeboten. Es gab nur einen Interessenten. Der Anbieter hat dessen Angebote immer wieder durch eigene Angebote überboten. Am Ende ging der eine Anbieter leer aus. Der BGH sprach ihm einen Schadensersatzanspruch von 16.500 € zu.

Der BGH hat die Pressemitteilung 144/2016 vom 24.08.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

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Günter Hässel
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