Kundenkollision im Supermarkt - Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 22.08.2016 auf sein Urteil vom 06.06.2016 (Aktenzeichen 6 U 203/15) hin. Bei einem Zusammenstoß von zwei Kundinnen sah das Gericht ein jeweiliges Mitverschulden der Beteiligten in 50%iger Höhe.
Eine Kundin machte einen Schritt nach rückwärts ohne sich vorher umzudrehen, die andere Kundin stürzte und verletzte sich. Das Gericht sah ein Schmerzensgeld von 1.500 € und einen Haushaltsführungsschaden von 500 € für angemessen.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 22.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Oberlandesgericht Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel