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Kundenkollision im Supermarkt - Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 22.08.2016 auf sein Urteil vom 06.06.2016 (Aktenzeichen 6 U 203/15) hin. Bei einem Zusammenstoß von zwei Kundinnen sah das Gericht ein jeweiliges Mitverschulden der Beteiligten in 50%iger Höhe.

Eine Kundin machte einen Schritt nach rückwärts ohne sich vorher umzudrehen, die andere Kundin stürzte und verletzte sich. Das Gericht sah ein Schmerzensgeld von 1.500 € und einen Haushaltsführungsschaden von 500 € für angemessen.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 22.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Oberlandesgericht Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016

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Günter Hässel
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