Pauschbeträge für behinderte Menschen und Pflegepersonen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 19.08.2016 mit, dass ab 2017 folgendes gilt: "Dem Merkzeichen „H“ steht die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich."
Das BMF hat die Pressemitteilung vom 10.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Günter Hässel