Steuerrechtliche Gleichbehandlung im Gesundheitswesen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 55/2016 vom 17.08.2016 auf seinen Beschluss vom 22.6.2016 (Aktenzeichen V R 42/15) hin. Der BFH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Rechtsfrage vorgelegt, welche Bedeutung dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt.
Die gesetzlich geregelten Preisabschläge für Arzneimittel, die von den pharmazeutischen Unternehmen zu tragen sind, werden unterschiedlich behandelt. Die Klärung dieser Rechtsfrage hat aufgrund der Vorlage des BFH nun der EuGH zu treffen.
Der BFH hat die Pressemitteilung 55/2016 vom 17.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 35/2016
29.08.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel