Ausländische Sozialversicherungsbeiträge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.08.2015 zur "Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2016" der ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen Stellung genommen.
"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie folgt aufzuteilen:"
Es folgt eine nach Ländern gegliederte Tabelle.
Das BMF hat das Schreiben vom 27.08,.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2015
31.08.2015