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Kein rückwirkendes Arbeitsentgelt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 42/2015 auf sein Urteil vom 19. August 2015 (Aktenzeichen 5 AZR 975/13) hin. Danach besteht bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Vergütung.

Eine aus der Sicht der Arbeitnehmerin ungünstige Entscheidung. Sie war in einem festen Arbeitsverhältnis. Aufgrund eines Betriebsübergangs wechselte sie unter Vereinbarung eines Rückkehrrechts zu dem Betriebsübernehmer. Als dieser in Insolvenz ging, musste sie ihr Recht auf Rückkehr gerichtlich geltend machen. Für die Zeit dieses Verfahrens kann sie kein Arbeitsentgelt beanspruchen.

Das BAG hat die Pressemitteilung 42/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2015
31.08.2015