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 der guten Ideen

Körperschaftsteuerliche Organschaft und atypisch stille Beteiligung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 20.08.2015 ein Schreiben "Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht" bekannt gemacht.

Nach dem Schreiben schließen sich Organschaft und atypisch stelle Beteiligung aus. Am 20.08.2015 bereits steuerlich anerkannte Organschaften können aus Gründen des Vertrauensschutzes unter den im Schreiben erwähnten Voraussetzungen weiter steuerlich anerkannt werden.

Das BMF hat das Schreiben vom 27.08,.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2015
31.08.2015