Überstunden schätzen
Das Internet-Portal Anwalt.de weist in einer Meldung vom 26.08.2015 auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Schätzung und Abgeltung von Überstunden hin.
Häufig lassen Arbeitsverträge klare Regelungen zur Frage der Erbringung und Vergütung von Überstunden vermissen. Als Folge werden dann Überstunden nicht aufgezeichnet, auch wenn sie erbracht wurden. Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil vom 25.03.2015 (Aktenzeichen Az.: 5 AZR 602/13) angenommen, das der Arbeitnehmer die von ihm erbrachten Leistungen in der vereinbarten Arbeitszeit nicht erbringen konnte und hat daher die Zahl der Überstunden geschätzt.
Das Portal Anwalt.de hat die Meldung vom 26.08.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage anwalt.de
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2015
31.08.2015