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 der guten Ideen

Negative Aktiengewinne

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 25.07.2016 zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Absatz 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung) Stellung. 

In dem Schreiben wird die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dem Thema aus der Sicht der Finanzverwaltung aufgearbeitet.

Das BMF hat das Schreiben vom 25.07.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2016

05.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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