Negative Aktiengewinne
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 25.07.2016 zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Absatz 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung) Stellung.
In dem Schreiben wird die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dem Thema aus der Sicht der Finanzverwaltung aufgearbeitet.
Das BMF hat das Schreiben vom 25.07.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium
05.09.2016
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Günter Hässel