Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.08.2016 das amtlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz veröffentlicht.

Zitate:
"Muster-Produktinformationsblätter (§ 7 Absatz 4 AltZertG, § 14 AltvPIBV) sind vor dem Vertrieb der dazugehörigen Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge auf einer Internetseite des Anbieters zu veröffentlichen. Dabei muss auf jeder Internetseite des Anbieters, auf der dieses Altersvorsorge- oder Basisrentenprodukt beworben wird, ein Link zu den Muster-Produktinformationsblättern deutlich erkennbar vorhanden sein.
Den Link zu den Muster-Produktinformationsblättern hat der Anbieter zudem der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern unter Angabe des Datums der erstmaligen Freischaltung der Internetseite, an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vor dem Vertrieb der dazugehörigen Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge zu melden. Sofern sich der Link ändert, ist diese Änderung ebenfalls an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., unter Angabe des Datums der Änderung, zu melden."

Die Veröffentlichung umfasst 28 Seiten.

Das BMF hat das Schreiben vom 26.08.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2016

05.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.