Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.08.2016 das amtlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz veröffentlicht.
Zitate:
"Muster-Produktinformationsblätter (§ 7 Absatz 4 AltZertG, § 14 AltvPIBV) sind vor dem Vertrieb der dazugehörigen Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge auf einer Internetseite des Anbieters zu veröffentlichen. Dabei muss auf jeder Internetseite des Anbieters, auf der dieses Altersvorsorge- oder Basisrentenprodukt beworben wird, ein Link zu den Muster-Produktinformationsblättern deutlich erkennbar vorhanden sein.
Den Link zu den Muster-Produktinformationsblättern hat der Anbieter zudem der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern unter Angabe des Datums der erstmaligen Freischaltung der Internetseite, an die E-Mail-Adresse
Die Veröffentlichung umfasst 28 Seiten.
Das BMF hat das Schreiben vom 26.08.2016 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzministerium
05.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel