Schenkung durch Übertragung von Bankkonto und Depot an Ehegatten
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nummer 56/2016 vom 31.08.2016 auf sein Urteil vom 29.06.2016 (Aktenzeichen II R 41/14) hin. Danach stellt die Übertragung der Vermögensstands eine Einzelkontos oder eines Einzeldepots an den Ehegatten eine steuerpflichtige Schenkung dar. Die Beweislast zur Behauptung, die Hälfte sei ihm schon vor der Schenkung zuzurechnen gewesen, obliegt dem beschenkten Ehegatten.
Zitat aus der Pressemitteilung:
"Die Entscheidung des BFH betrifft Einzelkonten, nicht aber Gemeinschaftskonten der Ehegatten. Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung."
Der BFH hat die Pressemitteilung 56/2016 vom 31.08.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2016
05.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel