Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Professor Dr. Hartmut Schwab zum Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer gewählt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das amtliche Lohnsteuerhandbuch für 2019 veröffentlicht.

Zitat aus dem Vorwort zu dem amtlichen Lohnsteuerhandbuch:
"Vorwort zum Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2019 (LStH 2019)
Das Lohnsteuer-Handbuch enthält die für den Lohnsteuerabzug geltenden Vorschriften des EStG, der EStDV, der LStDV und der LStR.
Die für den Lohnzahlungszeitraum 2019 überarbeiteten Hinweise wurden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. Sie machen den Rechtsanwender aufmerksam auf höchstrichterliche Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Rechtsquellen außerhalb des Einkommensteuerrechts, die in das Einkommensteuerrecht hineinwirken. Sie enthalten den ausgewählten aktuellen Standi
-der höchstrichterlichen Rechtsprechung und
-der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben.
Die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Urteile und Beschlüsse des BFH sind in gleich gelagerten Fällen anzuwenden, soweit hierzu kein „Nichtanwendungserlass“ ergangen ist.
Ausgewählte BMF-Schreiben sind im Anhang im Volltext abgedruckt. Sofern diese Schreiben durch aktuellere Gesetze, Verwaltungsanweisungen oder Rechtsprechung überholt oder bestätigt worden sind, wird darauf in Fußnoten regelmäßig hingewiesen.
Soweit in den Richtlinien, Hinweisen und im Anhang abgedruckten BMF-Schreiben Aussagen zu Ehegatten und zur Ehe enthalten sind, sind diese auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden (§ 2 Abs. 8 EStG)."

Dieses Handbuch stellt die Meinung der Finanzverwaltung zu dem Themenbereich dar. Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung richten sich nach dem Handbuch. Wenn man in Einzelfällen anderer Meinung ist, kann man eine gerichtliche Klärung suchen. Das Handbuch hat den weiteren Vorteil einer vollständigen, kostenfreien Stoffsammlung.  

Das BMF hat das Schreiben vom 26.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2019
02.09.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!