Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse keine Minderung der Sonderausgaben

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 036/2020 vom 27.08.2020  auf sein Urteil vom 06.05.2020 (Aktenzeichen X R 16/18) hin. Danach sind Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung, "sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird."

In dem Urteil wird ein Katalog der Maßnahmen und der damit verbundenen Bonuszahlungen dargestellt, die nicht als Beitragserstattung anzusehen sind.

Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 036/2020 vom 27.08.2020 auf seiner Homepage. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2020
31
.08.2020