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 der guten Ideen

Keine Passive Rechnungsabgrenzung für Projektentwicklungskosten

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat am 15.08.2020 sein nicht rechtskräftiges Urteil vom 14.07.2020 (Aktenzeichen 10 K 2970/15 F) veröffentlicht. Danach ist die Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare nicht zulässig.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 14.07.2020 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2020
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.08.2020