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 der guten Ideen

Pauschbeträge für Sachentnahmen befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.08.2020 ein Schreiben veröffentlicht: "Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020; Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen"

Dem Schreiben sind zwei Tabellen beigefügt, aus denen sich die Pauschbeträge für die zeit vom 01.01. bis 30.06.2020 und vom 01.07. bis 31.12.2020 ergeben.

Das BMF hat das Schreiben vom 27.08.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2020
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.08.2020