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Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung einer Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 66/2015 vom 04.09.2015 auf seinen Beschluss vom 20.08.2015 (Aktenzeichen Vz 11/14, 1 BvR 2781/13) hin. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerdeführerin eine Entschädigung von 3.000 €  wegen der unangemessenen Dauer ihres Verfahrens zugesprochen.

Die Erledigung der Verfassungsbeschwerde vom 24.03.2009 hatte sich wegen interner Klärung von Zuständigkeitsfragen bis September 2014 verzögert. Das Gericht hat die Entschädigung wegen immaterieller Nachteile zugesprochen.

Der BVerfG hat die Pressemitteilung 66/2015 vom 04.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2015
07.09.2015