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Erbschaft- Schenkungsteuer verbindliche Auskunft über Verschonungsregelungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 03.08.2015 die Bayerischen Finanzämter angewiesen, verbindliche Auskünfte zu Anträgen in Bezug auf die derzeitigen Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG bis auf weiteres abzulehnen.

Hintergrund:
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (Aktenzeichzeichen 1 BvL 21/12) sind die §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz in Verbindung mit § 19 Erbschaftsteuergesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für die von dem Gericht angeordnete Neuregelung wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
Im Hinblick auf die zu erwartende Neuregelung sollen verbindliche Auskünfte zu Anträgen in Bezug auf die derzeitigen Verschonungsregelungen nicht erteilt werden.

Die Steuerberaterkammer München hat die Verfügung vom 03.08.2015 für ihre Mitglieder im Internet verfügbar gemacht. Link Homepage Steuerberaterkammer München

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2015
07.09.2015