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Gewinn aus Verkauf von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen kann steuerfrei sein

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 60/2015 vom 02.09.2015 auf seine Urteile vom 12.05.2015 (Aktenzeichen VIII R 4/15 und VIII R 35/14) hin. Danach sind Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht steuerbar.

Zitat aus der Pressemitteilung des BFH: "Der von den Klägern erzielte Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen führt nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen, da die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung, die Lieferung physischen Goldes."

Die Frist, nach deren Ablauf Steuerfreigeit eintritt, beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem Tag der Anschaffung .

Der BFH hat die Pressemitteilung 60/2015 vom 02.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigtet Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2015
07.09.2015