Jobticket Zuflusszeitpunkt
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 12.08.2015 die Bayerischen Finanzämter angewiesen, wie verbindliche Auskünfte zum Zufluss-Zeitpunkt von Job-Tickets zu beantworten sind.
Neben Hinweisen zum Zuflusszeitpunkt wird zur Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz und zur Anwendung des Freibetrags des § 8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz Stellung genommen.
Die Steuerberaterkammer München hat die Verfügung vom 03.08.2015 für ihre Mitglieder im Internet verfügbar gemacht. Link Homepage Steuerberaterkammer München
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2015
07.09.2015