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Abfindungszahlung an Erbprätendenten ist Nachlassverbindlichkeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seinen Pressemitteilungen 59/2016 vom 07.09.2016 auf sein Urteil vom 15.06.2016  (Aktenzeichen II R 24/15) hin, nach dem Abfindungszahlungen an einen Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

Im Urteilsfall mussten testamentarische Erben eine Abfindung an einen Dritten zahlen, der ebenfalls in einem anderen Testament als Erbe eingesetzt worden ist. Aufgrund der Zahlung konnte der Streit beendet werden, so dass den erstgenannten Erben ein Erbschein erteilt werden konnte. Der BFH behandelte die Abfindung als Nachlassverbindlichkeit.

Der BFH hat die Pressemitteilung 59/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2016
12.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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