Gesetzliche Veräußerungsfiktion von Investmentanteilen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 05.09.2016 darauf hin, dass das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586) geändert wurde.
Zitat aus dem BMF-Schreiben:
"Die in den Mustern I und III abgedruckten Tabellen, die zum einen den Tatbestand der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 8 Absatz 8 InvStG bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Investmentfonds sowie zum anderen die Veräußerung eines Anteils an einer Investitionsgesellschaft bei Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds gemäß § 20 InvStG betreffen, sind erstmals für Kapitalerträge auszuweisen, die nach dem 31. Dezember 2015 zufließen."
Das BMF hat das Schreiben vom 05.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2016
12.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel