Reisevertrag Eintrittsrecht bei Verhinderung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seinen Pressemitteilungen 151/2016 und 152/2016 darauf hin, dass am 27.09.2016 über zwei derartige Fälle verhandelt werden wird.
Diese Information erfolgt als Hinweis zur Behandlung von ähnlichen Fällen:
Kurze Schilderung der Streitgegenstände:
Reisende konnten wegen Erkrankung eine Reise nicht antreten und benannten eintrittswillige Dritte. Der Reiseveranstalter verlangte für eine Umbuchung erhebliche Preisaufschläge. Daraufhin traten die verhinderten Reisenden von dem jeweiligen Reisevertrag zurück. Der Streit geht nun darum, ob dem Reiseveranstalter Schadensersatz zusteht.
Der BGH hat die Pressemitteilungen 151/2016 und 152/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2016
12.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel