Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Spanische Banken - Haftung für Anzahlungen?

Auf der Website "rueckzahlung-spanien.de Christoph Preis" ist ein Hinweis erschienen. Zitat: "In seinem am 21. Dezember 2015 erlassenen Urteil bestätigte das Oberste Gericht Spaniens, dass Banken gemeinsam mit den Bauträgern zur Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen an die Immobilienkäufer verpflichtet sind, falls die Immobilien von den Bauträgern nicht rechtzeitig übergeben bzw. fertiggestellt wurden."

Im Presseportal erschien am 05.09.2016 ein Artikel, der die Möglichkeiten aus der Sicht von "Spanish Legal Reclaims, Christoph Preis, Hauptstraße 2, 64625 Bensheim" darstellt.

Link zur Homepage von Spanish Legal Reclaims

Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2016

12.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.