Spanische Banken - Haftung für Anzahlungen?
Auf der Website "rueckzahlung-spanien.de Christoph Preis" ist ein Hinweis erschienen. Zitat: "In seinem am 21. Dezember 2015 erlassenen Urteil bestätigte das Oberste Gericht Spaniens, dass Banken gemeinsam mit den Bauträgern zur Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen an die Immobilienkäufer verpflichtet sind, falls die Immobilien von den Bauträgern nicht rechtzeitig übergeben bzw. fertiggestellt wurden."
Im Presseportal erschien am 05.09.2016 ein Artikel, der die Möglichkeiten aus der Sicht von "Spanish Legal Reclaims, Christoph Preis, Hauptstraße 2, 64625 Bensheim" darstellt.
Link zur Homepage von Spanish Legal Reclaims
Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke!
12.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel