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Gesetzentwurf Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer an Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts

Die Bundessteuerberaterkammer  (BStBK) nimmt am 07.09.2015 ausführlich zu der geplanten Gesetzesänderung Stellung.

Unter dem Titel "Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" weist die BStBK darauf hin, dass aus Sicht des steuerbratenden Berufs ein erheblicher Änderungsbedarf besteht.

Zitate aus der Stellungnahme des BStBK:

"Die negativen Auswirkungen des Bewertungsrechts auf die Erbschaftsteuer müssen beseitigt werden. Zudem müssen die Regelungen zur Ermittlung des begünstigten Vermögens dringend vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu minimieren. In der Praxis werden Vorschriften benötigt, die eine klare, rechtssichere Abgrenzung und Berechnung des begünstigten Vermögens ermöglichen.

Darüber hinaus halten wir eine Überarbeitung der geplanten Lohnsummenregelung für erforderlich, um eine praxisgerechte Ausgestaltung sicherzustellen. Ebenso kann auch das vorgesehene Verschonungskonzept, insbesondere im Hinblick auf den 40-jährigen Überwachungszeitraum, in der Praxis nicht umgesetzt werden.

Insgesamt werden die vorgeschlagenen Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts zu erheblich höherem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand führen. Dabei ist fraglich, ob das Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen noch gewahrt bleibt."

Die BStBK hat die Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage BStBK

Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Link Homepage Deutscher Bundestag

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2015
15.09.2015