Linksabbieger und Auffahrunfall
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil v. 26.06.2015 (Aktenzeichen I-1 U 107/14) zur Schuldfrage bei einem Auffahrunfalls auf ein links abbiegendes Kraftfahrzeug Stellung genommen.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs die alleinige Schuld an der Kollision trägt.
Das Urteil wird auf dem Internet-Portal Anwalt.de ausführlich besprochen. Link zu dem Internet-Portal Anwalt.de
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2015
15.09.2015